03.08.2020 - 7 Erarbeitung einer Aufgabenstellung zur Überplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 03.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Haselbach fasst den Lebenslauf zusammen und bemängelt, dass das Planungsziel nicht Bestandteil des Grundsatzbeschlusses war. Da die betroffenen Anlieger als Gäste anwesend sind, wird ihnen einstimmig das Wort erteilt. Herr Woitkowitz stellt fest, dass es zwei Anträge von Anliegern zur Schaffung von Baurecht gibt und einen Gestaltungsvorschlag für den Parkplatz aus dem Dorferneuerungsplan. Das ist die Grundlage des Beschlusses für die Einleitung eines B-Plan-Verfahrens, dessen Kosten anteilig auf die bevorteilten Grundstücke zu verteilen sind. Er schlägt vor, auf der Parkplatzfläche, eine Buswendeschleife, eine E-Tankstelle und Grünflächen als Grundlage für einen Förderantrag in Anlehnung an den DE-Plan vorzusehen.
Herr Skanska erläutert seinen Wunsch, auf seinem, an den Parkplatz angrenzenden Grundstück, ein Erlebniseiscafé in der Kiste zu betreiben und möchte die notwendigen Parkplätze auf dem alten Parkplatz mit der vorhandenen Befestigung erhalten.
Die Schaffung von Baurecht wird intensiv diskutiert, insbesondere für die von Frau Schulz und von Frau Semrau genutzten Pachtflächen. Beide Pächter möchten geklärt haben, ob ihr Pachtland als Gartenland erhalten bleibt. Frau Schulz würde die Fläche dafür auch kaufen, Frau Semrau nicht. Beide haben kein Interesse an einer Bebauung. Zu einem möglichen Kauf des Pachtlandes erläutert Herr Woitkowitz, dass die Flächen nur zum Bauland-Preis erworben werden können, wenn der B-Plan das so regelt.
In der weiteren Diskussion wird herausgearbeitet, dass nur für die Grundstücke der Familien Woitkowitz und Bäcker im rückwertigen Bereich Baurecht geschaffen werden sollte.
Daher wird folgender Beschlussvorschlag erarbeitet:
Die B-Plan-Fläche ist auf die beiden Teilgrundstücke der Antragsteller und die unmittelbar angrenzende Parkplatzfläche zu reduzieren. In den Geltungsbereich sind folgende Flurstücke mit einzubeziehen: Flurstück 16/105, Teilflächen aus den Flurstücken 2/6, 2/7, 2/62, 16/142 und 16/74. Auf der bisherigen Parkplatzfläche, die einbezogen wird, sind ein Buswendeplatz, eine E-Tankstelle, Parkplätze und Freianlagen zu planen. Siehe beiliegender Plan. Die Durchführbarkeit und Finanzierung sind zu klären.
Über diesen Beschlussvorschlag wird abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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