18.08.2020 - 4 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Baustian erläutert den Sachverhalt der Satzungsänderung. Weiterhin wird über den § 3, Abs. 3 diskutiert, wer bis zu welcher Höhe erlassen darf. Dabei wird festgestellt, dass die Wertabgrenzung nicht durchgängig festgelegt ist.

 

Der Punkt 4, Erlass durch die Gemeinde, muss von über 1.100 € auf über 1.000 € geändert werden.

 

Des Weiteren ist das Datum der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung auf den 25.08.2020 zu aktualisieren.

 

Der Finanzausschuss gibt der Gemeindevertretung einstimmig die Empfehlung, unter Berücksichtigung der festgestellten Korrekturen, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Metelsdorf zu beschließen.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Metelsdorf vom 22. Januar 2019.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 5

davon besetzte Mandate: 5

davon Anwesende: 4

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2948&TOLFDNR=197604&selfaction=print