18.08.2020 - 5 Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Beibehalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Finanzausschuss gibt einstimmig die Empfehlung an die Gemeindevertretung die Verlängerung der Optionserklärung an das Finanzamt bis zum 31.12.2022 zu beschließen.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären:

 

„Hiermit erklärt die Gemeinde Metelsdorf, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2023 erbrachten und steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG i. d. F. vom 31.12.2015 anwendbar sein sollen.

Diese Erklärung bezieht sich auf alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde und alle damit zusammenhängenden steuerbaren Umsätze. Weiterhin ist uns bekannt, dass diese Erklärung nur mit Wirkung für das Folgejahr wiederrufen werden kann.“

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 5

davon besetzte Mandate: 5

davon Anwesende: 4

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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