23.03.2021 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Aufrecht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kurzbein merkt an, dass ihm die Festlegung des Zeitraumes bis 31.12.2021 zu lang erscheint. Herr Tribukeit erläutert, warum es notwendig ist, diesen Zeitraum so zu wählen.

 

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Beschluss

Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 des Gesetz- und Verordnungsblattes für Mecklenburg-Vorpommern vom 29.01.2021 Nr. 5 beschließt die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg, dass bis zum 31.12.2021:

  1. in den Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit unterbleibt und die Sitzungen stattdessen über allgemein zugängliche Netze übertragen werden.
  2. die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz). Eine Bildübertragung kann bis zu einem Viertel der Mitglieder unterbleiben, soweit diese mit einer ausschließlichen Tonübertragung einverstanden sind.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 13

Ja- Stimmen: 13

Nein- Stimmen:   -

Stimmenthaltungen:        -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:      -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2977&TOLFDNR=206478&selfaction=print