30.03.2021 - 7 Festlegung Stadtumbaugebiet Bobitz, Flur 1, Flu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Homann-Trieps und Herr Höfer erklären sich für befangen.

Herr Bremer übernimmt die Leitung Sitzung.

 

Herr Wölm als Mitgesellschafter der Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen erhält die Möglichkeit, das Vorhaben vorzustellen und diesbezüglich Erläuterungen zum Abriss des Wohngebäudes zugeben.

 

Die Fragen zu dieser Problematik werden durch ihn beantwortet.

 

Im Ergebnis der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung nicht für einen Abriss des Gebäudes plädieren. Sie vertreten die Auffassung, dass für die Entwicklung des Dorfes die Sanierung des Gebäudes Vorrang haben sollte.

 

Sollte die Wohngesellschaft dieses Gebäude nicht selbst sanieren können, wäre ein Verkauf durchaus ratsam.

 

Über die Beschlussvorlage wird abgestimmt.
 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz legt das Gebiet in der Gemarkung Bobitz, Flur 1, Flurstück110/28 (3.149 m²), als Stadtumbaugebiet fest. Ziel des Stadtumbaugebietes ist der Rückbau des Wohnblocks "Schulstraße 13 - 15" und Schaffung neuer Bauplätze.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 11

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: -

Nein- Stimmen: 5

Stimmenthaltungen: 1

Befangenheit nach § 24 KV M-V: 2 (Frau Homann-Trieps, Herr Höfer)

 

Der Beschlussvorschlag hat   k e i n e   Zustimmung erhalten.