07.04.2021 - 9 Informationen über Bauvorhaben am Standort der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Eigentümer des Grundstückes im Bereich der Gallentiner Chaussee 5 erhalten die Möglichkeit ihre Projektskizze zu erläutern. In diesem Zusammenhang wird dargelegt, dass aufgrund der Festlegung im B-Plan-Mischgebiet eine reine Wohnbebauung nicht möglich ist, so die Aussage des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

Daher besteht nur die Möglichkeit eine Änderung des B-Planes vorzunehmen. In diesem Zusammenhang werden dann auch andere hinderliche Vorschriften des B-Planes nochmals aufgegriffen. Die Projektträger favorisieren ein Gründach, welches bei den bisherigen B-Plan-Vorschriften auch nicht möglich wäre. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sichern eine Unterstützung zur Änderung des B-Planes zu.
 

 

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