20.11.2008 - 4 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Baustian informiert zusammenfassend über den Haushalt der Gemeinde Groß Stieten und ihre finanzielle Situation.

Die Haushaltspositionen werden im Einzelnen geprüft, um eventuell Kürzungen vorzunehmen.

Folgende Festlegungen wurden getroffen:

-          Prüfung Abschnitt 58200 – ob gemeindeigener Spielplatz, welche Verantwortung hat die Gemeinde für den Spielplatz, dem entsprechend Position streichen oder eventuell auf 500,- € kürzen

-          HH-Stelle 63000.52000 Beschilderung auf 500,- € verringern

-          Personalkosten Gemeindearbeiter auf 400,- € -Basis in den Haushalt 2009 einstellen

-          HH-Stelle 88000.51000 – Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen – Erneuerung Stromzählersäulen in der Kleingartenanlage – prüfen, ob die Gemeinde dazu verpflichtet ist, wenn nicht, die geplanten 5.500,- € streichen

-          Bewirtschaftungskosten Kita-Gebäude werden als zu hoch eingeschätzt, Kürzung folgender HH-Stellen:

88020.54030 um 600,- €

88020.54020 um 200,- €

88020.54040 um 200,- €

         

-          Vermögenshaushalt HH-Stelle 77100.93500, Anschaffung eines Hochdruckreinigers, wird nicht als notwendig erachtet – Kürzung um 500,- €

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Groß Stieten  auf der Grundlage der §§ 47 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Groß Stieten für das Haushaltsjahr 2009 unter Berücksichtigung benannter Änderungen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               5           

davon besetzte Mandate:                                                      5

davon Anwesende:                                                                3

Ja- Stimmen:                                                                         3

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V: