17.05.2021 - 12 Außerplanmäßige Tilgung des LFI - Darlehens - W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voß erläutert die Beschlussvorlage und verweist darauf, dass die Vorgehensweise mit dem Wohnungsverwalter, Graf Hausverwaltung, abgestimmt ist. Die finanziellen Mittel aus den Einnahmen der Wohnungsverwaltung lässt diese Entscheidung zu.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Restschuldbetrag von 30.754,46 € aus dem LFI-Darlehen für Wohnraummodernisierung, abweichend vom bestehenden Tilgungsplan bis zum Jahr 2023 zu tilgen.

 

Es ist folgende Tilgung vorgesehen:

2021                  10.000,00 €

2022                  10.000,00 €

2023                   10.754,46 €

 

Der Wohnungsverwalter, Graf Hausverwaltungen, wird beauftragt, die notwendigen Modalitäten mit dem Landesförderinstitut M-V (LFI) zu vereinbaren.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V: -