16.03.2021 - 7 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ge...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Im Gremium ist man sich einig darüber, dass aufgrund fehlender Digitalisierung die Durchführung der Sitzungen wie vorgeschlagen nicht erfolgen kann.
 

 

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Beschluss

Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 des Gesetz- und Verordnungsblattes für Mecklenburg-Vorpommern vom 29.01.2021 Nr. 5 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow, dass bis zum 31.12.2021

1. in den Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse eine unmittelbare    

    Anwesenheit der Öffentlichkeit unterbleibt und die Sitzungen stattdessen über allgemein

    zugängliche Netze übertragen werden.
2. die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ohne gleichzeitige

    Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und

    stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton

    miteinander verbunden sind (Videokonferenz).

    Eine Bildübertragung kann bis zu einem Viertel der Mitglieder unterbleiben, soweit diese 

    mit einer ausschließlichen Tonübertragung einverstanden sind.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 8

davon besetzte Mandate: 8

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: -

Nein- Stimmen: 8

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage