18.02.2021 - 7 Neue Vorgaben des Innenministeriums zum Antrag ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Kupsch gibt Informationen dazu. Die Voraussetzungen für die Antragstellung haben sich mit der Änderung vom 24.11.2020 des FAG dahingehend geändert.

 

-          bei einer Antragstellung in 2020, 2021 und 2022 müssen die Hebesätze für Realsteuern mindestens in Höhe gewogenen Durchschnittshebesätze festgesetzt worden sein.

Die bisherige Regelung - mindestens 20 Prozentpunkte über dem gewogenen Durchschnitt - entfällt damit für diese Jahre.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3153&TOLFDNR=204746&selfaction=print