01.04.2009 - 9 Beschluss zum Vorentwurf und zur frühzeitigen B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Stieten
- Datum:
- Mi., 01.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Willert und Herr Brunn erläutern den vorliegenden B-Plan mit den einzelnen Varianten, die sie
der Gemeinde vorschlagen.
Die
Abgeordneten sind sich darüber einig, dass es ein allgemeines Wohngebiet, so wie vom Planungsbüro vorgeschlagen mit den
Nutzungen werden soll.
Sie entscheiden
sich für die Variante 2, bei der die Bebauung 5 m ab der Straße erfolgen kann.
Zum Punkt
8.2 wird folgende Änderung vorgeschlagen:
Bei de
Einfriedung sind nicht nur Holz, sondern auch alle anderen Materialien erlaubt.
Dazu gehören u. a. auch Hecken und Mauern und Metallzäune.
Damit
sind alle Abgeordneten einverstanden.
Es wird
über die Beschlussvorlage mit der Variante 2 und der Änderung des Punktes 8.2
abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
- Die Vorentwurfsvarianten zum Bebauungsplanes Nr. 4 ,,Ringstraße - Mitte’’ der Gemeinde Groß Stieten wurden erläutert und nach Abstimmung wurde Variante 2 zur weiteren Bearbeitung im Bebauungsplanverfahren beschlossen.
- Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.