06.04.2009 - 8 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 06.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Müller als zuständiger Planer erläutert den Entwurf des B-Planes Nr. 10 und
verweist darauf, dass hiermit entscheidende Voraussetzungen getroffen werden,
um eine Wohnbebauung durchzuführen. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind
mit dem Umweltamt abgestimmt und werden auf dem überplanten Grundstück
erfolgen. Kosten für die Gemeinde für das B-Plan-Verfahren entstehen nicht, da
der Vorhabensträger diese übernimmt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 „Wohnanlage Gut Lutterstorf„ für das Gebiet:
Ortslage / Gemarkung Lutterstorf, Flur 1, Flurstücke- Nr. 7/1, 7/3, 7/4 ( Teilfläche ) und
Flurstück- Nr. 8 und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die
öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
801,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
7,1 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
|
