03.06.2009 - 7 Beschluss über den Vorentwurf (1. Planfertigung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mi., 03.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Müller erläutert den Vorentwurf des F-Planes.
Im Rahmen
der Diskussion wird folgender Ergänzungsvorschlag unterbreitet: „Die
ehemalige Kiesgrube Quaal – Tressow soll komplett als Schutzgebiet
ausgewiesen werden.“
Sodann
wird mit dieser Ergänzung über den vorliegenden Beschluss abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobitz.
2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB öffentlich
zur Einsichtnahme auszulegen.
3. In einer
frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, zu
unterrichten und zur Äußerung
aufzufordern.
