16.04.2009 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 16.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1.
Der Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen
vom 04.02.2009 wird aufgehoben.
2.
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses der Gemeindevertretung der
Gemeinde Bad Kleinen vom 04.02.2009 und unter Berücksichtigung der
Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung des Gewässerschutzstreifens und der
Stellungnahme der Forst zum Bebauungsplan wird der Satzungsbeschluss erneut
gefasst.
3.
Die Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A für das
Gebiet „Gallentin Süd“ ist nach Satzungsbeschluss beim Landkreis
Nordwestmecklenburg zu beantragen. Nach Genehmigung ist der Bebauungsplan
rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4.
In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.