13.08.2007 - 9 Beschluss über die Nichtzahlung des 1. Nachtrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Linke erläutert nochmals den Sachverhalt und verliest ein Schreiben der DB Infraprojektbau GmbH vom 19.07.2007 zur Förderung dieser Maßnahme. Der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich nach Förderung GVFG 60 %, somit auf 15.074,96 €. Aus diesem Grunde ist es notwendig, die 1. Nachtragver-einbarung nicht zu unterzeichnen.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Ventschow beschließt die 1. Nachtragsvereinbarung zur Kreuzungsvereinbarung der DB ProjektBau GmbH des BÜ Ventschow km 67,6 abzulehnen.

Ausgangsvereinbarung: anteilige Kosten der Gemeinde: 14.623,00 € ohne Fördermittel

1. Nachtrag:  anteilige Kosten der Gemeinde:                   37.687,41 € ohne Fördermittel

 

Wenn der Gemeinde die anteiligen Kosten in Höhe von ca. 38.000,-€ vor Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung bekannt gewesen wären, hätte die Gemeinde Ventschow die Vereinbarung (Bau des Gehweges) abgelehnt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               9

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                5

Ja- Stimmen:                                                                         5

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -