29.06.2009 - 8 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Voß leistet seinen Diensteid und Herr Linke ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 1. stellvertretenden Bürgermeister.

 

Sodann leistet Frau Schulz ihren Diensteid und Herr Linke ernennt sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zur 2. stellvertretenden Bürgermeisterin.

 

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Beschluss