08.12.2009 - 10 Beschluss zur Abschnittsbildung für die Erhebun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lüdtke erläutert die Notwendigkeit dieser Beschlussfassung und verweist darauf, dass die Mehrzahl der Beiträge bereits erhoben  und lediglich ein Verwaltungsgerichtsstreit anhängig ist. Für diese Auseinandersetzung ist es notwendig, eine klare Abschnittsbildung zu tätigen, so die Aussagen der Rechtsanwältin Frau Rossmann.

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Beschluss

Beschluss:

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung und Erweiterung der Straße in Wietow wird folgende Abschnittsbildung beschlossen:

 

Vom Beginn (an der Grenze der zusammenstoßenden Flurstücke 39 und 40/4)  bis zum Ende des Bebauungszusammenhanges der Ortslage Wietow (an der Grenze der zusammenstoßenden Flurstücke 64/1 und 64/5).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13         

davon besetzte Mandate:                                                      13

davon Anwesende:                                                                10

Ja- Stimmen:                                                                         10         

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                         

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=423&TOLFDNR=28808&selfaction=print