11.11.2009 - 6 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusätzliches Baufenster soll raus, somit nur Bestandsschutz.

 

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Beschluss

Beschluss:

1)  Für das in den Anlagen dargestellte Flurstück 276/3 der Flur 2, Gemarkung Hohen Viecheln mit einer Gesamtfläche von ca. 5.350 m² soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienhaus am Schweriner See" aufgestellt werden. Das Plangebiet wird im Norden begrenzt von dem entlang der Bahntrasse verlaufenden öffentlichen Weg, im Osten von privaten Grünflächen sowie vom Gelände des Segelvereins, im Süden von vorhandenen Bootshäusern sowie von Grünflächen und   im Westen von der öffentlichen Badestelle.

 

2)  Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

     Ausweisung eines Sondergebietes (SO) nach § 10 Baunutzungsverordnung mit der    Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet". Innerhalb des festzusetzenden Sondergebietes           sollen die vorhandenen baulichen Anlagen planungsrechtlich gesichert werden.

 

3)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu   mache

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                4

Ja- Stimmen:                                                                         4

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=465&TOLFDNR=27315&selfaction=print