14.09.2009 - 7 Beschluss über den Entwurf und die erneute Ausl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Grundsätze zur Fotovoltaikanlage und geht insbesondere darauf ein, dass auf Grund einer neuen Situation in der Ausgleichspflanzung eine erneute Auslegung notwendig ist.

 

Nach eingehender Diskussion wird über den Beschlussgegenstand abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt:

 

  1. Die geänderten entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 9 und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Die entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu unterrichten.
  4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
  5. Es wird bestimmt , dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgeben werden können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               11

davon besetzte Mandate:                                                      11

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         9

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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