02.11.2009 - 9 Festlegung eines Fördergebietes in Tressow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschussvorlage und die Anregung des Bauausschusses, den Wohnblock Haus Nr. 14 in Tressow mit abzureißen, werden umfangreich erörtert.

 

Herr Rohde legt dar, dass es von Seiten der Wohnungsgesellschaft Gägelow auf Nachfrage großes Interesse gibt, auch diesen Wohnblock in die Rückbaukonzeption mit einzuarbeiten. Gleichzeitig macht er darauf aufmerksam, dass nach Auffassung der Verwaltung nach Abriss der 3 Wohnblöcke Außenbereich entstehen würde.

 

Sodann stellt Herr Seeger folgenden Antrag:

Der Wohnblock auf dem Flurstück 32/4 der Gemarkung Tressow ist in das Grobkonzept zum Antrag auf Rückbau der leerstehenden Wohnungen mit aufzunehmen und mit abzureißen. Dieses ist als letzter Satz in die Beschlussvorlage einzuarbeiten.

 

Abstimmung darüber: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Über die so geänderte Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt im Rahmen des Förderprogramms „ Rückbau von leer stehenden dauerhaft nicht mehr benötigten Wohnungen“ folgendes räumlich festgelegtes Fördergebiet:  nördlich des Meiersdorfer Weges die Flurstücke 32/2, 32/3 32/4, 32/10, 32/9, 32/6, 31/2, 31/3, 31/4 der Flur 1 und südlich des Meiersdorfer Weges die Flurstücke 7/35, 7/37, Teilstück aus 7/51, 7/46, 7/11, 7/12, 7/26, 7/28 und 7/29177/1, 177/2, 178 und 179  der Flur 2 in der Gemarkung Tressow.

Ebenso beschließt die Gemeindevertretung Bobitz das in der Anlage beigefügte Grobkonzept.

Der Wohnblock auf dem Flurstück 32/4 der Gemarkung Tressow ist in das Grobkonzept zum Antrag auf Rückbau der leerstehenden Wohnungen mit aufzunehmen und mit abzureißen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               11

davon besetzte Mandate:                                                      11

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         9

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=478&TOLFDNR=26829&selfaction=print