20.10.2009 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis: Städtebaulichen Vertrag wegen Vogelnesterausgleich abschließen.

 

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft. Es ergeben sich :           

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

                       

            Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet Glashagen“ für das Gebiet: Gemarkung Rastorf, Flur 1,   Flurstücks-Nr. 154/8, 154/9, 154/14, 154/16, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               9

davon besetzte Mandate:                                                      9

davon Anwesende:                                                                8

Ja- Stimmen:                                                                         8

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage