20.10.2009 - 12 Festlegung eines Fördergebietes in Tressow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es soll Rücksprache mit der Wohnungsgesellschaft Proseken genommen werden um zu klären, ob auch die Nr. 14 zurück gebaut werden soll.

Ansonsten stimmen die Mitglieder des Bauausschusses dem vorliegenden Beschlussentwurf zu.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt im Rahmen des Förderprogramms „ Rückbau von leer stehenden dauerhaft nicht mehr benötigten Wohnungen“ folgendes räumlich festgelegtes Fördergebiet:  nördlich des Meiersdorfer Weges die Flurstücke 32/2, 32/3 32/4, 32/10, 32/9, 32/6, 31/2, 31/3, 31/4 der Flur 1 und südlich des Meiersdorfer Weges die Flurstücke 7/35, 7/37, Teilstück aus 7/51, 7/46, 7/11, 7/12, 7/26, 7/28 und 7/29177/1, 177/2, 178 und 179  der Flur 2 in der Gemarkung Tressow.

Ebenso beschließt die Gemeindevertretung Bobitz das in der Anlage beigefügte Grobkonzept.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               9

davon besetzte Mandate:                                                      9

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         9

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage