04.12.2007 - 9 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2008 der Gem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Verwaltungshaushalt

 

Ø      Im Entwurf des HH-Planes wurde der Planungsfehler 2007 bei der Reinigung Schule berücksichtigt, weil die Flure vergessen wurden ( daher 11.000 €).

Ø      Vorschlag 71700 Zuschüsse für Verbände von 5000 € auf 8000 € zu erhöhen

 

Ø      Straßenbeleuchtung:

durch die Änderung der Straßenbeleuchtung sind Einsparungen von 40 – 60 % gemessen worden, Vorschlag 20 % Einsparung. Sachkonto. 54100  minus 8000 € = 32.000 € im Ansatz neu

- Herr Rohde möchte dazu eine Aussage bis zur nächsten GV (Beschluss HH) treffen

 

Ø      Straßenreinigung:

- Winterdienst Sachkonto 57200 HH – Ansatz auf 30.000 € erhöhen

 

Vermögenshaushalt

 

Ø      Feuerwehr:

Ordnungsamt soll zur nächsten FAS Stellungnahme abgeben zum Thema

Bahnrettung-Unterstellung-Gerät

 

Ø      Tageseinrichtung für Kinder

Sachkonto 94000 – Sanierung Kita 84.000 € als Verpflichtungsermächtigung von 07 in 08 aufnehmen (aus Rücklage)

Förderfähigkeit prüfen durch Amt

 

Ø      Uferzone

Die nicht ausgegebenen Mittel für die Uferbefestigung von 07 werden in 08 übertragen 30.000 €

Maßnahmen werden wie geplant eingestellt, die weiteren Einsparungen aus VMHH aus Minderkosten Grunderwerb sollen 08 für Realisierung erster Maßnahmen Schulsportplatz über späteren Nachtragshaushalt vorgesehen werden

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2008 mit den aufgeführten Veränderungen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7

davon besetzte Mandate:                                                      6

davon Anwesende:                                                                4

Ja- Stimmen:                                                                         4

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -