06.10.2009 - 5 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte an Hand der Belege. Über das Ergebnis der Prüfung wurde eine separate Niederschrift gefertigt.

Es gab keine Beanstandungen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Barnekow aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2008 zu beschließen und die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen.

 

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