26.11.2009 - 9 Beschluss über die Beantragung von 2 "Arbeitsge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mehraufwandsentschädigung Schulwegbegleiter/in ab dem Jahr 2010

  • Frau Kolberg und Herr Stein informieren über die Tätigkeit der Schulwegbegleiter
  • Es ist fraglich, durch wen bisher die Anträge gestellt wurden
  • Landkreis hat nunmehr Schulen über noch offene Fördermöglichkeiten informiert
  • Nunmehr soll das Amt diese Stellen beantragen

 

(Nachtrag 30.11.09 : lt. Information der jetzigen Schulwegbegleiterin ist sie eingestellt über Arbeit und Umwelt e.V. Schwarzer Weg 12 23927 Dorf Mecklenburg Frau Bunkus Tel.:017402610249. Telefonat mit Herrn Klimmek am 01.12.2009: Verein hat bereits Zustimmung vorn Arge Wismar auf Schulwegbegleitung für 2 Jahre> jetzige Schulwegbegleiterin hätte noch 1,5 Jahre, es ist beabsichtigt Langzeitbetreuung/-beschäftigung  zu erreichen, Herr Klimmek übergibt Bescheid von der Arge in den Nächsten Tagen)

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen stellt bei der ARGE - Standort Grevesmühlen - den Antrag auf weitere Bewilligung von zwei

 

"Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung -Schulwegbegleiter/in ab dem Jahr 2010."

 

Einsatzort der Schulwegbegleiter/innen sind die Wege von und zur Schule Bad Kleinen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Schule Bad Kleinen alle notwendigen Schritte einzuleiten und der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu berichten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                6

Ja- Stimmen:                                                                         6

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -