20.10.2010 - 8 Beschluss über den Vorentwurf (1. Planfertigung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller als zuständiges Planungsbüro erläutert den Vorentwurf.

Insbesondere wird darauf verwiesen, dass zur Sicherung der rückwärtigen Grundstücke, Dienstbarkeiten eingetragen werden sollen und der Investor sich bemüht, diese Grundstücke zu erwerben.

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“.
  2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
  3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13             

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              10             

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -