20.10.2010 - 10 Beschluss über den Entwurf- und die Auslegung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Mi., 20.10.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller als zuständiges Planungsbüro erläutert sehr umfangreich, die in dem Gebiet angedachte Maßnahme zur Biogasanlage.
Die Vorgespräche mit den Trägern der öffentlichen Belange haben generell ergeben, dass das Vorhaben in diesem Umfang realisiert werden kann.
Zur Einbindung des Vorhabens in die Natur- und Umwelt wird um das gesamte Vorhabengebiet eine 5 m breite Hecke gepflanzt.
Herr Sawiaczinski ergänzt, dass mit dem Vorhabenträger eine Übernahme der Kosten zu einer Studie zur energetischen Entwicklung der Gemeinde Dorf Mecklenburg besprochen ist und er die Kostenbeteiligung der Gemeinde übernimmt. Des Weiteren eröffnet der Vorhabenträger die Möglichkeit, dass in den angrenzenden Wohnbebauungen (Burgwall und Wohngebiet Süd, BHKWs entstehen können, um so kostengünstig Fernwärme zu nutzen.
Beschluss
Beschluss:
- Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes-Nr. 15 „Biogasanlage Hof Petersdorf“ für das Gebiet: Gemarkung Dorf Mecklenburg / Petersdorf, Flur 2 / 1, Flurstücke-Nr. 265/2 (teilw.), 266, 267 (teilw.), 36 (teilw.), 38 (teilw.), 40, 55 (teilw.) und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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759,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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894,7 kB
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