20.10.2010 - 15 Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sawiaczinski erläutert, dass da die Gemeinde einen Erbbaurechtsvertrag mit der Beschäftigungsinitiative Arbeit und Umwelt abgeschlossen hat, eine Antragstellung durch die Gemeinde erfolgen musste.

Die Kosten der Gemeinde für diese Maßnahme werden durch die B.A.U getragen.

Der Erbpachtvertrag ist noch ca. 10 Jahre gültig.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben für die Fördermaßnahme – Dachsanierung Gebäude am Schwarzen Weg 12 a,

 

in Höhe von                108.700 €.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13             

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              10             

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -