14.07.2010 - 5 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Böhnke geht auf die Präventionsveranstaltung ein und macht darauf aufmerksam, dass ein weiteres Mikrofon fehlt und dringend besorgt werden muss.

 

Frau Hoppe antwortet, dass die Anlage in der Halle umgerüstet werden muss und in dem Zusammenhang der Kauf eines weiteren Mikrofons und Haedset geprüft werden muss.

Sie geht auf den Ortstermin und die Auflagen des Landkreises bezüglich der Hallennutzung für Veranstaltungen ein.

Es wird darüber diskutiert.

 

Herr Böhnke geht auf die Schulpartnerschaft mit Polen ein und berichtet, dass Eltern und Lehrer dagegen sind.

Er fragt die Familie Stibbe nach dem privaten Interesse zum Ort und der Schule in Polen.

 

Frau Dr. Stibbe verneint ein privates Interesse, berichtet aber, dass ihre Schwiegereltern dort den Ort ihres Lebens bis zum Ende des 2. Weltkrieges hatten.

 

Frau Böhnke berichtet, dass die Partnerschaften anderer Schulen über Kommunen und Vereine entstanden sind. Die Schule kann keinen Antrag auf Förderung stellen, da es keinen Partnerschaftsvertrag gibt. Die Schule hat nichts mehr von der Schule in der polnischen Stadt gehört.

 

Herr Böhnke spricht die Kooperation der selbständigen Grundschulen in Lübow, Bobitz und Dorf Mecklenburg an. Er verweist auf einen Flyer der SPD-Fraktion zur Neuordnung der Schule im Wahlprogramm. Er möchte eine Antwort darauf haben.

Es wird ihm von mehreren Ausschussmitgliedern darauf geantwortet, dass er seine Anfrage an die SPD-Fraktion und nicht an den Sozialausschuss stellen muss.

 

Frau Dr. Stibbe erklärt, dass eine Antwort von der SPD-Fraktion gegeben wird.

 

Frau Böhnke fragt nach der Umgestaltung in der Küche und möchte darauf eine Antwort. Sie hatte einen Fliesenspiegel, eine neue Küche und die malermäßige Instandsetzung beantragt.

 

Frau Hoppe antwortet darauf, dass die malermäßige Instandsetzung in Auftrag gegeben ist. Die Frage zu Küchenmöbeln kann nicht beantwortet werden.

 

Frau Schuldt fragt für eine andere Mutter nach der Bezuschussung des Mittagessens – auch in der Schule.

 

Es wird darauf geantwortet, dass die Bezuschussung gesetzlich geregelt ist. Die Mutter soll sich im Sozialamt des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen melden und erhält dort eine Beratung.

 

Frau Schuldt stellt eine Anfrage zum Schullastenausgleich und zur freien Schulwahl.

 

Darauf wird geantwortet, dass es ab der 5. Klasse eine freie Schulwahl gibt, Schullastenausgleich wird fällig.

 

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Beschluss