14.07.2010 - 6 Beschluss über die Höchstanzahl der Schüler lau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 14.07.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Nadine Fust
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Fust
gibt ausführliche Erläuterungen, Frau Böhnke ergänzt diese.
Als Mangel
der Verordnung wird gesehen, dass der Stichtag im Februar liegt.
Ein
weiteres Problem ist die schülerbezogene Zuweisung nach der KapazitätenVO.
Die
Zuweisung reicht nicht aus. Stunden entfallen durch schülerbezogene Zuweisung.
Es wird
darüber diskutiert, warum der Träger die Kapazität festlegen muss.
Der Sozialausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde Bad Kleinen als Träger der Regionalen Schule mit Grundschule „Am
Schweriner See“ beschließt die Festlegung der Aufnahmekapazität gemäß §
45 SchulG M-V i.V.m. der Schulkapazitätenverordnung M-V. Als Aufnahmekapazität
werden im Grundschulbereich 228 Schüler und im Regionalbereich 311 Schüler
festgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21 kB
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