14.07.2010 - 6 Beschluss über die Höchstanzahl der Schüler lau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Fust gibt ausführliche Erläuterungen, Frau Böhnke ergänzt diese.

Als Mangel der Verordnung wird gesehen, dass der Stichtag im Februar liegt.

Ein weiteres Problem ist die schülerbezogene Zuweisung nach der KapazitätenVO.

Die Zuweisung reicht nicht aus. Stunden entfallen durch schülerbezogene Zuweisung.

 

Es wird darüber diskutiert, warum der Träger die Kapazität festlegen muss.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bad Kleinen als Träger der Regionalen Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ beschließt die Festlegung der Aufnahmekapazität gemäß § 45 SchulG M-V i.V.m. der Schulkapazitätenverordnung M-V. Als Aufnahmekapazität werden im Grundschulbereich 228 Schüler und im Regionalbereich 311 Schüler festgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               9

davon besetzte Mandate:                                                      9

davon Anwesende:                                                                7

Ja- Stimmen:                                                                         7

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage