29.09.2010 - 5 Beschluss über den Vorentwurf (1. Planfertigung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Planer Herr Müller vom Büro für Architektur und Bauleitplanung, erläutert den Ursprungsplan und die beabsichtigte Änderung.

Herr Raebricht weist darauf hin, dass nach der Planung nicht alle Altgrundstücke an die künftige Straße anzuschließen sind. Dazu müssen im Entwurf Regelungen getroffen werden.

Vor dem Satzungsbeschluss ist mit dem Vorhabenträger eine Erschließungsvertrag abzuschließen. 

Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“.
  2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
  3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7           

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                6

Ja- Stimmen:                                                                         6

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -