23.11.2010 - 4 Managementplan Natura 200...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 23.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Höpel, Sachgebietsleiter bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, gibt zum Managementplan Natura 2000 einen umfassenden Überblick:
Zuständig ist STALU
§ 31 BNatG (seit März 2010)
Natura 2000 – EU Schutznetz soll aufgebaut werden, z. B. Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete
in Bad Kleinen:
Vogelschutzgebiet Schweriner Seen
FFH-Gebiet Schweriner Außensee und angrenzende Wälder
LSG – VO
einen Managementplan (=Bewirtschaftspläne) für FFH-Gebiet und einen für Vogelschutzgebiet Schweriner Seen
Ziel ist es, Arten bzw. Lebensräume zu erhalten bzw. zu verbessern, dazu werden Maßnahmen festgelegt
alle 6 Jahre ist Berichtspflicht an die EU (Status muss erhalten oder verbessert werden)
betrachtet wird immer das ganze Schutzgebiet
Managementplan bindet nur die Verwaltung (LK, StALU)
Schutzprüfung des Sees und angrenzendem Land ist schon seit 1998/2000 nötig (UVP)
künftige Projekte sollten so frühzeitig wie möglich gemeldet werden (Aussage von Herrn Fiedler)
FFH-Planung ist fast abgeschlossen
Vogelschutzgebiet wird noch weiter (noch ca. 1,5 Jahre) bearbeitet, jedoch „wenn das Glas voll ist – ist es voll …“, d. h. das Schutzziel kann dann gefährdet sein
verkehrssicherungspflichtige Wege dürfen gepflegt werden (Totholz), wohl aber nicht das Unterholz
Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope ist zu beachten
vor Fällungen Rücksprache mit dem Landkreis nehmen