23.11.2010 - 4 Managementplan Natura 200...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Höpel, Sachgebietsleiter bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, gibt zum Managementplan Natura 2000 einen umfassenden Überblick:

 

      Zuständig ist STALU

 

      § 31 BNatG (seit März 2010)

 

      Natura 2000 EU Schutznetz soll aufgebaut werden, z. B. Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete

 

      in Bad Kleinen:

              Vogelschutzgebiet Schweriner Seen

              FFH-Gebiet Schweriner Außensee und angrenzende Wälder

              LSG – VO

 

      einen Managementplan (=Bewirtschaftspläne) für FFH-Gebiet und einen für Vogelschutzgebiet Schweriner Seen

 

      Ziel ist es, Arten bzw. Lebensräume zu erhalten bzw. zu verbessern, dazu werden Maßnahmen festgelegt

 

      alle 6 Jahre ist Berichtspflicht an die EU (Status muss erhalten oder verbessert werden)

 

      betrachtet wird immer das ganze Schutzgebiet

 

      Managementplan bindet nur die Verwaltung (LK, StALU)

 

      Schutzprüfung des Sees und angrenzendem Land ist schon seit 1998/2000 nötig (UVP)

 

      künftige Projekte sollten so frühzeitig wie möglich gemeldet werden (Aussage von Herrn Fiedler)

 

      FFH-Planung ist fast abgeschlossen

 

      Vogelschutzgebiet wird noch weiter (noch ca. 1,5 Jahre) bearbeitet, jedoch wenn das Glas voll ist – ist es voll …“, d. h. das Schutzziel kann dann gefährdet sein

 

      verkehrssicherungspflichtige Wege dürfen gepflegt werden (Totholz), wohl aber nicht das Unterholz

 

      Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope ist zu beachten

 

      vor Fällungen Rücksprache mit dem Landkreis nehmen

 

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Beschluss

 

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