27.01.2010 - 12 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, den rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogasanlage Bobitz“ wie folgt zu ändern :

 

-          die westliche Grenze des Plangeltungsbereiches wird um den Bereich der Aufstellfläche für einen Gärrestbehälter einschließlich notwendiger Nebenflächen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, erweitert

-          der Ergänzungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke- Nr. 114/41, 114/46, 118/1, 118/5 und 116/1 der Gemarkung Bobitz, Flur 1 mit insgesamt ca. 4.200 m²

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage