25.08.2010 - 8 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Ergän...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 25.08.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1.
Während
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung
„Scharfstorf“ wurden von
den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: - die Stellungnahmen werden berücksichtigt.
Das Ergebnis der Prüfung im
Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2.
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der
Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), beschließt die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung
„Scharfstorf“ für das Gebiet: Ortslage Scharfstorf, Flur 1,
Flurstücke-Nr. 19/2, 20/1, und 21, bestehend aus Karte mit Zeichenerklärung und
den inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo
der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.