15.02.2010 - 10 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogasanlage Bobitz“ wie folgt zu ändern :

   

-          die westliche Grenze des Plangeltungsbereiches wird um den Bereich der Aufstellfläche für einen Gärrestbehälter einschließlich notwendiger Nebenflächen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, erweitert

-          der Ergänzungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke- Nr. 114/41, 114/46, 118/1, 118/5 und 116/1 der Gemarkung Bobitz, Flur 1 mit insgesamt ca. 4.200 m²

          

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13

davon besetzte Mandate:                                                      11

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         9

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage