20.09.2010 - 20 Abschließender Beschluss über den F-Plan der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Quandt und Herr Müller erläutern die Beschlussvorlage.

 

Herr Becher stellt seine Sicht der Dinge dar.

 

Herr Müller erläutert, dass die Fristen für die Auslegung abgelaufen sind. Es hat keine Einwände gegeben. Ein neuer Entwurf kostet Geld und Zeit.

 

Herr Haase gibt zu bedenken, dass der Bauausschuss über den F-Plan, so wie er jetzt vorliegt, beraten und die Festlegung getroffen hat. Wenn der F-Plan nicht beschlossen wird, gibt es damit keinen gültigen F-Plan.

 

Herr Müller stellt klar:

Solange die Gemeinde den B-Plan nicht ändert (ist rechtskräftig), kann auch bei einer Ablehnung im F-Plan gebaut werden. Vorgesehene Planungen der Gemeinde hängen vom F-Plan ab.

 

Herr Becher stellt einen Antrag, die Vorlage in den Bauausschuss zurückzuweisen und bittet um Informationen, welche finanziellen Auswirkungen die Rückstellung hat.

 

Es erfolgt über den Antrag von Herrn Becher eine Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft. Es ergeben sich :

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

       

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher   Belange, die Anregungen geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Flächennutzungsplan.

 

  1. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13

davon besetzte Mandate:                                                      11

davon Anwesende:                                                                11

Ja- Stimmen:                                                                         7

Nein- Stimmen:                                                                     3

Stimmenthaltungen:                                                              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -