20.09.2010 - 20 Abschließender Beschluss über den F-Plan der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 20.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Quandt und Herr Müller erläutern die Beschlussvorlage.
Herr Becher stellt seine Sicht der Dinge dar.
Herr Müller erläutert, dass die Fristen für die
Auslegung abgelaufen sind. Es hat keine Einwände gegeben. Ein neuer Entwurf
kostet Geld und Zeit.
Herr Haase gibt zu bedenken, dass der
Bauausschuss über den F-Plan, so wie er jetzt vorliegt, beraten und die
Festlegung getroffen hat. Wenn der F-Plan nicht beschlossen wird, gibt es damit
keinen gültigen F-Plan.
Herr Müller stellt klar:
Solange
die Gemeinde den B-Plan nicht ändert (ist rechtskräftig), kann auch bei einer
Ablehnung im F-Plan gebaut werden. Vorgesehene Planungen der Gemeinde hängen
vom F-Plan ab.
Herr Becher stellt einen Antrag, die Vorlage in
den Bauausschuss zurückzuweisen und bittet um Informationen, welche
finanziellen Auswirkungen die Rückstellung hat.
Es
erfolgt über den Antrag von Herrn Becher eine Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
4
Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
Damit ist
der Antrag abgelehnt.
Beschluss
Beschluss:
- Während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes wurden von
den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die
Gemeindevertretung geprüft. Es ergeben sich :
-
zu berücksichtigende Stellungnahmen
-
teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die
Anregungen geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der
Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die
Gemeindevertretung beschließt den Flächennutzungsplan.
- Die Begründung
einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung
vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt
zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.