18.03.2010 - 7 Antrag der Gemeinde Bad Kleinen zur Festlegung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

-          von 16 abstimmungsberechtigten Mitgliedern sind 14 anwesend. (es fehlen: Herr Friese und Herr Gericke) –

 

Herr Kreher erläutert den Grund der vorliegenden Beschlussvorlage.

-          Aufgaben des Bauhofes für die Gemeinden sollten genau bestimmt werden. Mit Einführung der Doppik ist eine andere Form der Steuerung gegeben. Zeitpunkt ist aus seiner Sicht günstig, erstmalig im Jahr 2011.

-          Alle Mitglieder des Hauptausschusses sind für eine gerecht Abrechnung.

-          Herr Becher ist für eine Prüfung noch in diesem Jahr und die Bildung einer Arbeitsgruppe um herauszustellen, welche Leistungen der Bauhof überhaupt erbringen soll.

-          Herr Glöde, Verantwortungsbereich nur Bad Kleinen kann nicht sein

-          Herr Rohde: Kosten- und Leistungsrechnung wird für den gesamten Bauhof eingeführt

-          Herr Kreher beantragt, aus dem Beschlusstext „im Verantwortungsbereich der Gemeinde Bad Kleinen“ zu streichen.

 

Abstimmung über den Antrag:

Ja-Stimmen: 14                   Nein-Stimmen: -                  Stimmenthaltungen: -

 

Sodann wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Für die Arbeitsaufgaben des Bauhofes soll ein Arbeitsplan erstellt werden, der die regelmäßig abzuarbeitenden Arbeiten, Instandhaltungen und Wartungen sowie eine genaue Beschreibung bzw. Abgrenzungen der Leistungen zu Privatgrundstücken, Firmengrundstücken, Anlagen des Zweckverbandes, Straßen und Plätzen anderer Rechtsträger und Anlagen des Wasser- und Bodenverbandes enthält. Gleichzeitig soll die Abregungsbasis der Bauhofleistungen ab 2011 von dem bisherigen Maßstab Anteil Amtsumlage auf geleistete Arbeitsstunden und zugeordneten Kosten für die jeweilige Gemeinde umgestellt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               16         

davon besetzte Mandate:                                                      16

davon Anwesende:                                                                14

Ja- Stimmen:                                                                         14

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -