19.07.2007 - 4 Beschluss über den Vorentwurf Satzung über den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Clermont will gemeinsam mit dem Verein Gutow ein touristisches Konzept umsetzen bzw. den Verein mit einbinden.

Herr Steigmann will über Fördermittelausnutzung eine touristische Infrastruktur entwickeln und wirtschaftlich betreiben. Das dafür erforderliche Gebäude soll nordwestlich neben dem WC-Haus entstehen. Aus fördertechnischen Gründen sollte ein Grundstückstausch zwischen der Gemeinde und der Firma Clermont erfolgen, da nur die Gemeinde optimal gefördert werden kann. Herr Mahnel vom Planungsbüro stellt den Vorentwurf vor.

 

Für den gesamten Bereich Gallentin wurde zur Erarbeitung des Managementplanes der Landesregierung eine Bootskapazitätserweiterung am WWRP auf 160 kürzlich durch das Bauamt angemeldet.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

1.      Der Bauausschuss der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss über den  

      Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14A mit den Zielen der planungsrechtlichen 

      Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, Gebieten für Ferienwohnungen und Fe

      rienhäusern, Gebieten für Ferienwohnungen und Dienstleistung.

2.      Mit dem Vorentwurf ist die Öffentlichkeit frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen nach § 3 Abs. 1 BauGB.

3.      Mit dem Vorentwurf sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

4.      Die Beteiligung ist mit dem Ziel vorzunehmen, Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen. Die Waldschutzproblematik und die Naturschutzproblematik, insbesondere Gewässerschutzstreifen, ist zu klären.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               9

davon besetzte Mandate:                                                      9

davon Anwesende:                                                                8

Ja- Stimmen:                                                                         8

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -