19.07.2007 - 11 Information zur Straßenbaubeitragssatzung i.V.m...

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Wortprotokoll

Die Änderung der Satzung ist nicht erforderlich. Die Einordnung der Straße erfolgt dann zum Zeitpunkt der Erneuerung und dann entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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Beschluss

 

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