29.03.2010 - 8 Umgang mit den Ergebnissen aus der Überprüfung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Zum Ergebnis der Überprüfung der Mitglieder der Gemeindevertretung auf Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR werden folgende Regelungen getroffen:

 

  1. Die eingehenden Überprüfungsunterlagen sind in ungeöffnetem Zustand mit Posteingang zu versehen und durch den Leitenden Verwaltungsbeamten bis zur Auswertung im Panzerschrank zu verwahren.

 

  1. Nach dem Eingang aller Überprüfungsunterlagen werden die Briefe im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung geöffnet und das Ergebnis wird verlesen. Durch die Mitglieder der Gemeindevertretung ist bis zur öffentlichen Bekanntgabe des Ergebnisses die absolute Vertraulichkeit zu wahren.

 

  1. Im Falle einer positiven Überprüfung ist dem Mitglied der Gemeindevertretung die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu geben.

 

  1. Das Ergebnis der Überprüfung wird in der darauf folgenden Sitzung im öffentlichen Teil allen Bürgern der Gemeinde bekannt gegeben. Die Stellungnahme zu Nr. 3. kann auf Wunsch des Betroffenen und mit dessen Einverständnis verlesen werden. Eine mündliche Stellungnahme auf der Sitzung ist zulässig.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               9

davon besetzte Mandate:                                                      9

davon Anwesende:                                                                6

Ja- Stimmen:                                                                         6

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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