21.04.2010 - 7 Konkretisierung des Beschlusses zur Teileinzieh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sawiaczinski erläutert die Beschlussvorlage und verweist darauf, dass es sich hierbei um Forderungen der Genehmigungsbehörde handelt und der 5. Abschnitt auf Grund der komplizierten Situation in diesem Bereich erst zu einem späteren Zeitpunkt umgewidmet werden kann.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt

die in der Anlage aufgeführte Straßen/Wegeklassifizierung mit der nachfolgend aufgeführten

Widmung für die einzelnen  Teilabschnitte.

 

Der 1. und 2. Teilabschnitt

       des Radweges „Rundweg westlicher Backstein, Abschnitt Dorf Mecklenburg

als Geh- und Radweg zu widmen.

Betroffen ist das Flurstück 373/1, Flur 2, Gemarkung Dorf Mecklenburg

 

Den 3. Teilabschnitt

als landwirtschaftlicher Weg  und Geh- und Radweg zu widmen.

Betroffen ist, teilweise das Flurstück 373/1, Flur 1, Gemarkung Dorf Mecklenburg und

das Flurstück 56/ 2, Flur 1, Gemarkung Karow.

 

Der 4. Teilabschnitt

als Geh- und Radweg zu widmen.

Betroffen ist das Flurstück 132/5, Flur 1, Gemarkung Karow.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13             

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              10             

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=726&TOLFDNR=34330&selfaction=print