10.08.2010 - 4 Beschluss über die Höchstanzahl der Schüler lau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Festlegung der Aufnahmekapazität ergibt sich aus der Änderung des Schulgesetzes M-V.

Frau Fust erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage.

Für die Grundschule Lübow wurde eine Aufnahmekapazität von insgesamt 134 Schüler anhand der vorhandenen Unterrichtsräume und deren Größe ermittelt. In der Schule werden tatsächlich 82 Schüler beschult, so dass noch 52 Schüler aufgenommen werden könnten. Die Einwohnerstatistik ergibt, dass in der nächsten Zeit kein enormer Anstieg der Schüler zu erwarten ist. Nach interessierter Diskussion wurde die Frage gestellt, was denn geschieht, wenn doch mehr als 134 Schüler in der Grundschule Lübow angemeldet sind.

Frau Fust antwortet auf diese Frage, dass dann, wenn noch Räume vorhanden sind, neu die Kapazität festgelegt werden muss. Sollten keine freien Räume mehr zur Verfügung stehen, so entscheidet die zuständige Schulbehörde, in welcher Schule die Schüler beschult werden. Für die Klassen 1 – 4 besteht keine freie Schulwahl. Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen einstimmig der Gemeindevertretung, die vorliegende Vorlage zu beschließen.

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lübow als Träger der Kleinen Grundschule auf dem Lande, beschließt die Festlegung der Aufnahmekapazität gemäß § 45 SchulG M-V i.V.m. der Schulkapazitätenverordnung M-V. Als Aufnahmekapazität werden 134 Schüler festgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7           

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                6

Ja- Stimmen:                                                                         6

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

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Anlagen zur Vorlage