12.08.2010 - 5 Beschluss über die Höchstanzahl der Schüler an ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Fust erläutert die Vorlage für die KGS Dorf Mecklenburg. In der KGS können aufgrund der Anzahl der Schulräume und deren Quadratmeter 631 Schüler beschult werden. Derzeit werden 523 Schüler an dieser Schule unterrichtet, so dass noch 108 Schüler aufgenommen werden könnten. Da die Schule über 2 große Unterrichtsräume mit über 70 qm verfügt, können in diesen Räumen maximal 40 bzw. 41 Schüler beschult werden. Allerdings bestätigten die Schulleiterinnen, dass ein vernünftiger Unterricht mit 40 oder 41 Schülern unmöglich ist. Daraufhin schlägt der Bürgermeister eine Begrenzung der Schüleranzahl der einzelnen Klassen auf 29 Schüler vor. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses vertritt die Meinung, dass aufgrund des zu erwartenden Einwohnerzuwachses nicht notwendig ist, die Klassenstärke auf 29 Schüler zu begrenzen. Es wurde die Frage gestellt, ob zukünftig Fachräume auch zu Unterrichtsräumen werden.

Aufgrund der Anzahl der Unterrichtsräume bleiben Fachräume wie bisher bestehen. Daher stimmen die Mitglieder des Ausschusses der vorliegenden Beschlussvorlage einstimmig zu.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg als Träger der Verbundenen Regionalen Schule mit Gymnasium, beschließt die Aufnahmekapazität gemäß § 45 SchulG M-V i.V.m. der Schulkapazitätenverordnung M-V. Als Aufnahmekapazität werden 631 Schüler festgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7           

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                5

Ja- Stimmen:                                                                         5

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

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Anlagen zur Vorlage