17.12.2007 - 15 Stellungnahme der Gemeinde Bobitz zum 1. Beteil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Haase und Herr Rohde verweisen auf die Beratung des Bauausschusses und die darin erarbeitete Stellungnahme, welche heute den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorgeschlagen wird.

 

In der Diskussion stellt Herr Becher den Antrag, im Punkt 4. den letzten Halbsatz (Windkraftanlagen) zu streichen.

Nach kurzer Erörterung des Antrages wird darüber abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Sodann wird über die Punkte 1 – 4 der Stellungnahme des Bauausschusses, welche zur Stellungnahme der Gemeindevertretung erhoben wird, abgestimmt.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Festlegungen die zur Stellungnahme für das Raumordnungsprogramm führen.

  1. In Ergänzung des regionalen Radwegenetzes ist im Raumordnungsprogramm der Radweg Bobitz – Wismar und Bobitz – Schönhof mit aufzunehmen.
  2. Die Gemeinde Bobitz spricht sich gegen die ausschließliche Entwicklung der Gemeinde als ländlicher Raum aus und fordert das sowohl die Tourismusentwicklung und die Entwicklung des regionalen Gewerbes in das regionale Raumentwicklungsprogramm mit aufgenommen werden muss.
  3. Die Straße Bobitz – Groß Krankow ist als regionalwichtige Straße und Zubringer zur A 20 zu titulieren.
  4. Zur Unterstützung des Abbaus von CO2-Werten ist für die Gemeinde Bobitz die alternative Energie im Bereich der Solarentwicklung als wichtiger Standort mit einzubeziehen, wobei sich die Gemeinde ausdrücklich gegen Windkraftanlagen ausspricht.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13

davon besetzte Mandate:                                                      12

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         7

Nein- Stimmen:                                                                     1

Stimmenthaltungen:                                                              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -