02.02.2011 - 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angele...

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Wortprotokoll

Herr Woitkowitz informiert über:

      die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend. Kultur, Sport und Soziales

      die Weihnachtfeier

      das Tannebaumverbrennen und einem Termin am 21.01.2011 beim Zweckverband zum neuen Hausanschluss Schmutzwasser für die Kita

 

Herr Skanska:

      ab 01.04.2011 wahrscheinlich keine 1-Euro Jobber mehr in der Gemeinde – Problem braucht Lösungen

      bemängelt das Zusammenleben von Sport und Feuerwehr, mangelnde Abstimmung von Veranstaltungen

      der Antrag auf Überprüfung der Abgeordneten auf Stasiunterlagen soll beraten werden

 

Herr Hundt:

      er bemängelt den 2. Rettungsweg der Kita

      1. Er ist der Auffassung, dass die Gemeinde eine für alle Zwecke nutzbare Außentreppe und nicht nur einen 2. Rettungsweg bauen wollte und der Wille der Gemeinde mit der vorhandenen Treppe nicht umgesetzt wurde.

      2. Er hat festgestellt, dass die Maschenweite der verwendeten Gitterroste mit 30 x 30 mm nicht der GUV-Information 588 Punkt 2.5.2 für öffentliche Verkehrswege entspricht und daher geändert werden muss.

 

Herr Woitkowitz übergibt das Wort an Frau Tessmer:

      Zu 1. Der 2. Rettungsweg wurde zur Erfüllung von Brandschutzforderungen erforderlich. Die Architektin wurde von der Gemeinde ausdrücklich mit der Planung einer Außentreppe als 2. Rettungsweg beauftragt. Auch der Bauantrag und die Ausschreibung zielen wörtlich auf den 2. Rettungsweg ab. In allen diesbezüglichen gemeindlichen Beschlüssen wird das Vorhaben als 2. Rettungsweg benannt.

      Zu 2. Es ist richtig, dass die Maschenweite von der Richtlinie abweicht, deren Einhaltung auch als Auflage in der Baugenehmigung formuliert war. Die Architektin hat sich diesbezüglich mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit in Verbindung gesetzt und erreicht, dass die Nichtumsetzung dieser Auflage akzeptiert wird.

 

Frau Sielaff beantragt zu klären, ob der Versicherungsschutz besteht.

 

Herr Hundt beantragt, eine Prüfung nach GUV-Information 588 Punkt 2.5.2.

 

Die Gemeindevertretung ist in der nächsten Sitzung über die Ergebnisse zu informieren. Mit diesen Vorschlägen sind alle Gemeindevertreter einverstanden.

 

Auszug aus der GUV-I 588:

2.5.2 Bei Gitterrosten, die in öffentlichen Verkehrswegen verlegt werden sollen, z.B. vor Eingängen von allgemein zugänglichen Gebäuden oder vor Schaufenstern, muss die Maschenweite klein gehalten werden. Für die genannten Bereiche sind Roste zu bevorzugen, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

 

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