02.02.2011 - 10 Beitritt zur Sparte "Regenwasser" beim Zweckver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Stieten
- Datum:
- Mi., 02.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Tessmer erläutert, dass die Unterhaltung und Betreibung des alten desolaten Leitungssystems, das nach Abschluss der Abwasserschließung bei der Gemeinde verbleibt, dringend einer Regelung bedarf. Da die Gemeinde auch die Erarbeitung eines Regenwasserkonzeptes, in dessen Ergebnis zu Lasten des Zweckverbandes vereinbarungsgemäß überflüssige Leitungen verpresst worden wären, nicht beauftragt hat, sind hohe Aufwendungen zu erwarten. Da vorgesehen ist, das jede Gemeinde ein separates Abrechnungsgebiet bildet, werden die entstehenden Aufwendungen immer auf alle Grundstückseigentümer zu verteilen sein, unabhängig davon, ob der Zweckverband oder ein Dritter mit der Bewirtschaftung beauftragt werden. Die Abschreibungen sind in den Haushalt einzustellen, wenn der Leitungsbestand bei der Gemeinde bleibt.
Herr Skanska:
Die künftige Regenwassersatzung des Zweckverbandes ist nicht bekannt. Herr Skanska möchte wissen, was für Kosten auf seine Wähler zukommen.
Es wird darüber abgestimmt:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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490,2 kB
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2
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1.006,6 kB
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1,7 MB
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4
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1,6 MB
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