07.12.2011 - 9 Abberufung von Mitgliedern aus dem Amtsausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Woitkowitz informiert in diesem Zusammenhang die Gemeindevertreter über Änderungen in der Kommunalverfassung M-V. Es ist erforderlich den Beschluss mit der Formulierung „bis zum 31.12.2011“ zu erweitern. So dann wird über diesen Vorschlag abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage der §§ 132 Abs. 2 und 176 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV (KV-MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), in Verbindung mit den Hinweisen zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Amtsblatt  für Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2011 (Seite 526), wird Frau Sielaff aus dem Amtsausschuss bis zum 31.12.2011 abberufen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              6

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage