12.10.2011 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Höhe des Elte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Sozialausschussmitglieder wollen keinen festen Betrag als Kappungsgrenze für den Höchstbetrag der Eltern festlegen. Frau Gruß meint, dass das im Finanzausschuss gemacht wird. Den Anforderungen an die Haushaltskonsolidierung möchte der Sozialausschuss trotzdem gerecht werden. Es wird deshalb festgelegt:

 

Krippe

Im Krippenbereich handelt es sich nur um insgesamt 24 Kinder. Um der Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden, schlägt der Sozialausschuss vor, im Krippenbereich die Anteile der Eltern zusätzlich zur Kostensteigerung durch die Erhöhung der Platzkosten um 1 % die Elternanteile zu erhöhen.

 

Kindergarten

Da die Kostenerhöhung im Kindergarten im moderaten Bereich liegt, schlägt der SA eine Kostenbeteiligung der Eltern von 49 % vor.

 

Hort

Da die Erhöhung der Platzkosten im Hort ebenfalls nur geringfügig ist, schlägt der Sozialausschuss eine Kostenteilung gemäß dem KiföG von 50/50 vor.

 

Die Zustimmung aller Anwesenden wird gegeben.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage