07.03.2011 - 7 Gebührenordnung zur Nutzung von gemeindeeigenen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 07.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Allris Admin
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Es wird intensiv über den vorliegenden Entwurf der Satzung zur Nutzung der Sporthalle und der Gemeinderäume diskutiert. Diese wird als unvollständig und nicht ausreichend definiert angesehen. Es fehlen klare Definitionen, wer und was gebührenbefreit ist.
Die Ausschussmitglieder möchten, dass eine Kalkulation für die Benutzung erstellt wird und das für Fremde andere Gebühren erhoben werden, als für Gemeindeeinwohner.
In der Diskussion wird darüber gesprochen, dass die Nutzung der Halle für Kinder und die Nachwuchskräfte bis 18 Jahre kostenlos sein soll.
Herr Klee ist der Meinung, dass es unbedingt erforderlich ist, ebenfalls eine Hallenordnung zu erarbeiten.
Es wird über die Sportgeräte diskutiert. Die meisten Sportgeräte sind kaputt und müssten schon längst abgeschrieben sein.
Herr Tascarek und Herr Klee machen den Vorschlag, dem Sportverein die Sportgeräte zu übertragen. Sie würden sich um die Sportgeräte kümmern und diese pflegen.
Herr Dahl spricht sich ebenfalls dafür aus, die Sportgeräte an die Sportgemeinschaft zu übergeben.
Herr Gwosdz möchte, dass die Verantwortung für die Halle selbst bei der Gemeinde bleibt und der Sportverein das Inventar erhält.
Die Ausschussmitglieder und Gäste kommen zu dem Ergebnis, dass es ein Problem ist, das es für die Halle keinen Hallenwart gibt, der alles organisiert und überwacht.
Es wird festgelegt, dass es zur Sporthalle eine extra Beratung geben soll, zu der eine Hallenordnung und eine Nutzungs- und Gebührenordnung mit den o. g. Inhalten erarbeitet werden soll. Zu dem Termin ist auch der Sportverein mit zur Beratung einzuladen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85 kB
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